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Niedersachsen · OL

Wunschkennzeichen in Oldenburg (Stadt)

Wunschkombination als Zusatz zum Zulassungsantrag wählen.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Zuständiger Zulassungsbezirk
  • Gewünschte Kombination oder vorhandene Reservierung
  • Passende Halterangaben

Wann passt dieser Vorgang?

Eine Reservierung ist noch keine Zulassung und kein Schilderkauf. Verfügbarkeit, Dauer und Bedingungen einer amtlichen Reservierung richten sich nach der zuständigen Stelle. Im Zulassungsantrag werden Wunschkennzeichen und Schilder als getrennte Extras ausgewählt.

Ihre Zulassungsstelle

Amtliche Zulassungsstelle

Stadt Oldenburg

Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldb)

Telefon: 0441-235-2758

Vor einem Besuch

Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.

Erfasste Service- und Kontaktzeiten

Die Quelldaten können Öffnungs-, Telefon- und einzelne Standortzeiten gemeinsam enthalten. Bitte beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und bestätigen Sie die Zeit auf der amtlichen Website.

  • Bürgerbüro Nord
  • Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • Öffnungszeiten „Bringen und Abholen"
  • Montags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
  • Mittwochs: 12:30 bis 15:30

Datenabruf: 2026-10-19

Kennzeichen in diesem Zulassungsbezirk

Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:

Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.

Orte und Postleitzahlen im zugeordneten Gebiet

Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.

Andere Vorgänge

Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 40,00 € zuzüglich Versand ab 6,90 €. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.

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